Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
eine neue Corona-Verordnung für das Land Hessen wird ab Donnerstag, den 25. November 2021, in Kraft treten. Für unseren Verein bedeutet dies, dass der gesamte Trainingsbetrieb nur noch unter 2G-Regeln stattfinden wird.
Personen, die geimpft oder genesen sind, dürfen weiterhin am Training teilnehmen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen einen Testnachweis in Form eines schulischen Testheftes vorlegen. Kinder unter 6 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen. Alle anderen Personen dürfen vorläufig nicht mehr am Training teilnehmen. Es kann jederzeit zu nicht angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt kommen. Bitte führen Sie daher auch beim freien Training einen entsprechenden Nachweis mit sich und tragen Sie sich weiterhin für das freie Training über die MGVO ein. Der Vorstand wird zudem kontrollieren, dass nur Paare, die einen entsprechenden Nachweis eingereicht haben, am freien Training teilnehmen.
Die Trainer sind durch den Vorstand dazu aufgefordert, vor dem Beginn jeder Trainingseinheit einen Impf- bzw. Genesenennachweis der Teilnehmer zu kontrollieren. Paare, die dies nicht vorlegen können, müssen das TSZ umgehend verlassen und dürfen nicht am Training teilnehmen.
Sollte es weitere Änderungen für den Trainingsbetrieb geben, werden wir Sie darüber umgehend informieren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an verwaltung@blau-gold-
Mit tanzsportlichen Grüßen,
der Vorstand