Übersicht
Die Angebote des Vereins werden in Gruppen, Kurse und externe Angebote gegliedert:
- Für die Teilnahme an Gruppen ist eine Vereinsmitgliedschaft zwingend erforderlich.
Je nach den besuchten Gruppen sind unterschiedliche Beiträge fällig. Wenn mehrere Gruppen besucht werden, kann zusätzlich ein Sektionsbeitrag fällig werden. Die notwendige Beitragsgruppe sowie die Sektion jeder Gruppe sind in der Gruppenbeschreibung online einzusehen. Mitglieder haben die Wahl, pro Jahr mindestens acht Arbeitsstunden zu leisten (wobei für nicht geleistete Arbeitsstunden ein Gegenwert als Beitrag zu zahlen ist) oder einen erhöhten Beitrag zu zahlen. - Für Kurse wird ein jeweiliger individueller Kursbeitrag erhoben. Eine Mitgliedschaft ist für die Teilnahme an Kursen nicht erforderlich. Auch Mitglieder müssen den Kursbeitrag leisten, ggf. wird allerdings für Mitglieder ein Rabatt angeboten. Es wird entweder eine einmalige Gebühr für die Teilnahme an dem Kurs in einem bestimmten Zeitraum fällig oder es können Zehnerkarten erworben werden, die zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl beliebiger Termine des Kurses berechtigen. Details zu den Kosten finden sich in der jeweiligen Kursbeschreibung online.
- Bei externen Angeboten vermietet der Verein seine Räumlichkeiten an Dritte. Details zu den Angeboten sind bei den jeweiligen Anbietern zu erfahren.
Die folgenden Regelungen gelten nur für Mitglieder des Vereins. Für Personen, die nur Kurse oder externe Angebote besuchen, sind diese Regelungen ohne Belang.
Mitgliedsbeiträge
Mitglieder werden je nach den von ihnen besuchten Angeboten einer oder mehrerer Beitragsgruppen zugeordnet, die ihren Mitgliedsbeitrag bestimmt. Im Folgenden sind alle Beiträge monatlich zu verstehen, sofern nicht anders beschrieben. Zusätzlich zum Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe kann der Sektionsbeitrag fällig werden, falls Gruppen aus mehreren Sektionen besucht werden (siehe unten).
Beitragsgruppe „Breitensport / Hobby“
Mitglieder werden standardmäßig dieser Beitragsgruppe zugeordnet. Die zugehörigen Beiträge werden für die meisten unserer Angebote fällig.
| Alter | mit Arbeitsstunden | ohne Arbeitsstunden |
|---|---|---|
| unter 14 Jahre | 12 EUR | |
| 14-17 Jahre | 16 EUR | 29 EUR |
| in Ausbildung | 16 EUR | 29 EUR |
| ab 18 Jahre | 19 EUR | 32 EUR |
Beitragsgruppe „Turniersport“
Mitglieder werden dieser Beitragsgruppe zugeordnet, wenn sie Turnier-Tanzangebote (Standard inkl. Formation, Latein oder Rock’n’Roll) besuchen. Hier sind hochklassige Trainer und die Möglichkeit zu freiem Training inklusive. In dieser Beitragsgruppe können zusätzlich auch Angebote aus der Beitragsgruppe Breitensport/Hobby besucht werden. Es wird dann ggf. ein zusätzlicher Sektionsbeitrag fällig – siehe unten.
| Alter | mit Arbeitsstunden | ohne Arbeitsstunden |
|---|---|---|
| unter 14 Jahre | 13 EUR | |
| 14-17 Jahre | 19 EUR | 32 EUR |
| in Ausbildung | 19 EUR | 32 EUR |
| ab 18 Jahre | 25 EUR | 38 EUR |
Beitragsgruppe „Ballett/Ballettvorschule“
Mitglieder werden dieser Beitragsgruppe zugeordnet, wenn sie Ballett-Tanzangebote besuchen. Mit diesem Beitrag können zusätzlich auch Angebote aus den Beitragsgruppen Turniersport und Breitensport/Hobby besucht werden. Es wird dann ggf. ein zusätzlicher Sektionsbeitrag fällig – siehe unten.
| Alter | mit Arbeitsstunden | ohne Arbeitsstunden |
|---|---|---|
| unter 17 Jahre | 30 EUR | |
| ab 18 Jahre | 30 EUR | 43 EUR |
Beitragsgruppe „nur freies Training“
Dieser Beitragsgruppe werden auf eigenen Wunsch hin Mitglieder zugeordnet, die keine Angebote des Vereins besuchen wollen. Es ist damit nur freies Training in den Räumlichkeiten des Vereins (Alsfelder Str. 45a und Dornheimer Weg 79) außerhalb des angeleiteten Trainings möglich.
| Alter | mit Arbeitsstunden | ohne Arbeitsstunden |
|---|---|---|
| unter 14 Jahre | 11 EUR | |
| 14-17 Jahre | 17 EUR | 30 EUR |
| in Ausbildung | 17 EUR | 30 EUR |
| ab 18 Jahre | 23 EUR | 36 EUR |
Beitragsgruppe „Formation“
Mitglieder werden zusätzlich dieser Beitragsgruppe zugeordnet, wenn sie Teil der Standard-Formation sind. Der Sonderbeitrag wird pro Saison neu festgelegt. Er ist von jedem Mitglied der Formation zusätzlich monatlich zum Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Mitglieder der Standard-Formation sind weiterhin der Beitragsgruppe „Turniersport“ zugeordnet.
|
Sonderbeitrag Formation |
20 € |
Stichtag für die Altersgrenzen ist der 1. Januar eines Jahres. Beispiel: Wer am 1. Januar noch 13. Jahre alt ist, zahlt das ganze Jahr den Beitrag “unter 14 Jahre”, auch wenn er noch im Januar 14 Jahre alt wird.
Passive Mitgliedschaft
Wer nicht in der Lage ist, an den Angeboten des Vereins teilzunehmen, hat die Möglichkeit, in die passive, fördernde Mitgliedschaft zu wechseln.
Passive Mitglieder zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 8 €.
Dabei sind die Fristen für den Beitragsgruppenwechsel zu beachten (siehe unten). Passive Mitglieder dürfen nicht an den Angeboten des Vereins teilnehmen, unterstützen aber den Verein mit ihrem deutlich verringerten Mitgliedsbeitrag. Die Pflicht zur Ableistung von Arbeitsstunden ist während der passiven Mitgliedschaft ausgesetzt.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
Eintrittsgebühr
Bei Eintritt ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € zu entrichten.
Kündigungen
Der Austritt kann nur zum 30.06 oder 31.12 des Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens bis zum 15.05 (Kündigung zum 30.06) bzw. 15.11 (Kündigung zum 31.12) schriftlich erklärt werden.
Kündigungen können per Mail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de, per Briefpost oder über Einwurf in den Briefkasten des Vorstands im TSZ zugestellt werden.
Pausieren der Mitgliedschaft
Das Pausieren der Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung nicht vorgesehen. Alternativ kann in den Tarif der passiven Mitgliedschaft gewechselt oder die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Beitragsgruppenwechsel
Ein Wechsel der Beitragsgruppe (bspw. vom Breitensport zum Turniersport) ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsbeginn möglich. Dies gilt auch für den Wechsel in die passive Mitgliedschaft.
Ein Wechsel des Tarifs ohne Arbeitsstunden zu einem Tarif mit Arbeitsstunden und umgekehrt ist nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich.
Mitglieder können Gruppen einer anderen Beitragsgruppe (z.B. das Turniertraining) bis zu vier Wochen (zeitlich am Stück) ausprobieren. Danach ist der Verwaltung ggf. anzuzeigen, dass die Beitragsgruppe gewechselt werden muss. Der Wechsel von Gruppen bzw. der Besuch weiterer Gruppen innerhalb einer Beitragsgruppe oder Sektion müssen der Verwaltung nicht angezeigt werden. Wenn versäumt wird, einen Beitragsgruppenwechsel anzuzeigen, wird ggf. anhand der Teilnehmerliste rückwirkend die Beitragsgruppe umgestellt. Dies kann zu Nachforderungen führen.
Sektionsbeitrag
Die Gruppen des Vereins sind in folgende Sektionen eingeteilt:
- Standard/Latein Turniersport
- Standard/Latein Breitensport
- Rock ’n’ Roll (inkl. Boogie-Woogie)
- Ballett
- Salsa/Bachata/Zouk
- Tango Argentino
Die Sektion jeder Gruppe findet sich in der jeweiligen Gruppenbeschreibung online. Es gehören nicht alle Gruppen des Vereins zu einer Sektion. Gruppen, die keiner Sektion zugeordnet sind, sind als „sektionsfrei“ gekennzeichnet. Von erwachsenen Mitgliedern, die nicht in Ausbildung sind und die regelmäßig an Gruppen aus mehr als einer Sektion teilnehmen, wird ein Sektionsbeitrag von monatlich 8 € zusätzlich zu dem Beitrag der gewählten Beitragsgruppe erhoben. Der Sektionsbeitrag wird maximal einmal erhoben, auch beim Besuch von Angeboten in mehr als zwei Sektionen.
Der Sektionsbeitrag wird fällig, wenn ein Mitglied in einem Zeitraum von mehr als vier Wochen Gruppen aus mehr als einer Sektion besucht hat, und zwar ab dem Monat der fünften Woche. Er ist in dem gesamten Zeitraum weiter fällig, in dem ein Mitglied Gruppen aus mehr als einer Sektion besucht.
Die Fälligkeit des Sektionsbeitrags wird quartalsweise geprüft.
Wenn ein Mitglied im jeweils zurückliegenden Quartal Gruppen aus mehreren Sektionen besucht hat, so wird der Sektionsbeitrag ab dann bis auf Weiteres erhoben. Die Erhebung erfolgt ggf. auch rückwirkend ab dem ersten Monat nach Ende des Probezeitraums von vier Wochen. Zu Beginn der Beitragspflicht kann es daher zu Nachforderungen für das zurückliegende Quartal kommen.
Wenn ein Mitglied im gesamten zurückliegenden Quartal nicht Gruppen aus mehreren Sektionen besucht hat, so wird der Sektionsbeitrag ab dann nicht mehr erhoben. Ggf. zu viel gezahlter Sektionsbeitrag wird dabei dem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Endet die Mitgliedschaft eines Mitglieds, bevor die Gutschrift erfolgen kann, dann erlöschen alle Ansprüche auf eine Rückerstattung.
Arbeitsstunden
Jedes nicht passive Mitglied zwischen 14 und 60 Jahren (zum Stichtag 1. Januar des Jahres) muss acht Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten, sofern es nicht einem Tarif ohne Arbeitsstunden zugeordnet ist. Die Mitarbeit der Mitglieder im Rahmen der Arbeitsstunden ermöglicht es dem Verein, als Solidargemeinschaft sein Angebot an die Mitglieder zu bezahlbaren Preisen anzubieten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde wird am Ende des Jahres ein Gegenwert von 20 € berechnet. Die Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt zeitnah im Folgejahr.
Personen, die nur einen Teil des Jahres nicht passives Mitglied sind, müssen eine (kaufmännisch gerundete) anteilige Anzahl an Arbeitsstunden leisten.
Arbeitsstunden können auch in Vertretung von einem anderen Mitglied oder Angehörigen (Eltern, etc.) erbracht werden. Eine Vertretung oder Übertragung ist entweder auf der Arbeitsstundenkarte oder in der MGVO bereits anzugeben oder der Verwaltung innerhalb von vier Wochen per Mail mitzuteilen. Eine spätere Übertragung ist nicht mehr möglich. Ein Übertrag von Arbeitsstunden in das nächste Jahr ist nicht möglich.
Liegt keine abweichende Angabe des Mitglieds vor, so wird der Beitragssatz mit Arbeitsstunden erhoben. Mitglieder, die am 1. Januar des Jahres bereits 61 sind, müssen keine Arbeitsstunden mehr leisten. Sie werden ggf. automatisch auf den günstigeren „Beitrag mit Arbeitsstunden” umgestellt (müssen diese aber nicht leisten).
Ermäßigungen / in Ausbildung
Eine Ermäßigung wird für Schüler, Studenten, Auszubildende und Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres gewährt, wenn die relevante Beitragsgruppe dies anbietet.
Damit die Ermäßigung gewährt wird, muss bei Eintritt in den Verein selbständig ein Ausbildungsnachweis vorgelegt werden (per Mail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de), sonst wird automatisch der Erwachsenbeitrag berechnet. Am Ende der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises ist umgehend ein neuer Nachweis zu erbringen. Hierbei wird eine Kulanzfrist von vier Wochen zum Ende der Gültigkeit des alten Nachweises gewährt.
Es gibt keine Verpflichtung des Vereins, fehlende Nachweise anzumahnen, bevor die Ermäßigung gestrichen wird. Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung ist nicht möglich. Wird ein Nachweis verspätet eingereicht, gilt die Ermäßigung ab dem nächsten Monat. In Sonderfällen ist auf Antrag (per Mail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de) eine abweichende Regelung möglich, bspw. bei längerer Krankheit oder einem Wechsel des Studien- oder Ausbildungsortes.
Kostenfreies Probetraining
Für Interessierte, die bei uns noch nicht Mitglied sind, bieten wir zum Kennenlernen unseres Tanzangebotes (mit Ausnahme von Kursen und Workshops) bis zu vier Wochen kostenfreies Probetraining an.
Die bis zu vier Wochen kostenfreies Probetraining stehen nur zeitlich am Stück zur Verfügung (keine zeitliche Aufteilung möglich) und können von jeder Person nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Zugangskarte und Schlüssel
Mitglieder in den Beitragsgruppen „Turniersport“ und „nur freies Training“ haben das Recht, eine Zugangskarte und einen Schlüssel für die Räumlichkeiten des Vereins zu erhalten.
Diese Mitglieder haben für den Erhalt einer Zugangskarte und eines Schlüssels eine Kaution von 25 € zu hinterlegen. Zusätzlich wird für den Erhalt von Zugangskarte und Schlüssel eine jährliche Leihgebühr von 15 € erhoben, die der Finanzierung des Unterhalts der Zutrittssysteme dient.
Geleistete Kautionen werden nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet. Als ordnungsgemäß wird eine Rückgabe innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsende verstanden. Danach erlischt das Recht der Entleiher auf Rückzahlung der Kaution.
Bei Verlust des Schlüssels oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe wird eine Wiederbeschaffungsgebühr für den Austausch des Schlosses der Schließanlage nach Aufwand erhoben, höchstens jedoch 350 € pro Austausch.
Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich jeweils zu Beginn eines Quartals für den gesamten Zahlungszeitraum fällig.
Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Auf Antrag des Mitglieds kann der vertretungsberechtigte Vorstand eine andere Zahlungsweise genehmigen.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied verantwortet, nicht erfolgen, sind anfallende Bankgebühren (z.B. für Rücklastschriften) durch das Mitglied zu tragen.
Der Vorstand ist berechtigt, ab der zweiten und jeder weiteren Mahnung in einem Kalenderjahr von dem mit der Beitragszahlung säumigen Mitglied eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu verlangen. Das Mitglied ist in diesem Fall zur zusätzlichen Zahlung der Mahngebühr verpflichtet.
Änderungen an dieser Beitragsordnung
Der Vorstand hat jederzeit das Recht, diese Beitragsordnung redaktionell zu ändern sowie die Liste der Sektionen sowie den Zuschnitt der Sektionen zu ändern, sofern dabei die Beiträge in den einzelnen Beitragsgruppen nicht verändert werden. Die Mitglieder werden im Fall einer Änderung per E-Mail oder per Post entsprechend ihrer in der MGVO hinterlegten Präferenzen informiert. Änderungen der Mitgliedsbeiträge erfordern der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

