Beitragsordnung

Übersicht

Die Angebote des Vereins werden in Gruppen, Kurse und externe Angebote gegliedert:

  • Für die Teilnahme an Gruppen ist eine Vereinsmitgliedschaft zwingend erforderlich.
    Als Mitglied haben Sie die Wahl, pro Jahr min. 8 Arbeitsstunden zu leisten oder einen erhöhten Betrag zu zahlen.
    Wenn Sie mehrere Angebote in verschiedenen Sektionen besuchen, kann zusätzlich ein monatlicher Sektionsbetrag fällig werden (siehe unten).
    Alle Beträge werden, wenn nicht anderes beschrieben, pro Monat erhoben. Es wird eine Aufnahmegebühr von 10 Euro erhoben. Die Details zu diesen Punkten finden sie in den nächsten Abschnitten. Der notwendige Beitragssatz sowie die Sektion ist in der Gruppenbeschreibung einzusehen.
  • Für Kurse wird ein jeweiliger Kursbeitrag  individuell erhoben, eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, auch Mitglieder müssen den Kursbetrag leisten (Bei manchen Angeboten kann für Mitglieder ein Rabatt angeboten werden). Es gibt Angebote mit einer einmaligen Kursgebühr, aber z.T. auch mit Zehnerkarten. Die Details zur den Kosten finden sich immer in der jeweiligen Gruppenbeschreibung.
    Die Reglungen von unten (Kosten, Kündigungsfristen, Arbeitsstunden, etc) finden keine Anwendung.
  • Bei externen Angebote haben wir unsere Räumlichkeiten vermietet. Details sind bei den jeweiligen Anbietern zu erfahren. Die Reglungen von unten (Kosten, Kündigungsfristen, Arbeitsstunden, etc) finden ebenfalls keine Anwendung.

Mitgliedsbeiträge

Beitragsgruppe Breitensport / Hobby

Diese Beträge werden für die meisten unserer Angebote fällig.

Alter / Tarifmit Arbeitsstundenohne Arbeitsstunden
unter 14 Jahre** 12 EUR
14-17 Jahre**16 EUR29 EUR
in Ausbildung *16 EUR29 EUR
ab 18 Jahre**19 EUR32 EUR

Beitragsgruppe Turnier

Die Beträge werden für die Turnier-Tanzangebote (Standard, Latein, Rock’n’Roll) fällig, hier sind hochklassige Trainer und mehr Traingszeit inklusive.

Alter / TarifTarif mit Arbeitsstundenohne Arbeitsstunden
unter 14 Jahre** 13 EUR
14-17 Jahre**19 EUR32 EUR
in Ausbildung *19 EUR32 EUR
ab 18 Jahre**25 EUR38 EUR

Beitragsgruppe Formation

Für unsere Standardformation gelten besondere Beiträge

Alter / Tarifmit Arbeitsstundenohne Arbeitsstunden
in Ausbildung *19 EUR32 EUR
Einheitsbeitrag25 EUR38 EUR
Sonderbeitrag (zusätzlich)20 EUR

Der Sonderbeitrag wird pro Saison neu festgelegt. Er ist von jedem Mitglied der Formation zusätzlich monatlich zum Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Mit diesem Betrag können zusätzlich auch Angebote aus dem Turniersport Standard / Latein besucht werden.

Beitragsgruppe für ausschließlich freies Training

Alter / Tarifmit Arbeitsstundenohne Arbeitsstunden
unter 14 Jahre** 11 EUR
14-17 Jahre**17 EUR30 EUR
in Ausbildung *17 EUR30 EUR
ab 18 Jahre**23 EUR36 EUR

Mit diesem Betrag können keine Gruppenangebote des Blau-Gold besucht werden, es ist nur freies Training in beiden Tanzsportzentren (Alsfelder Str. 45a und Dornheimer Weg 79) außerhalb der Übungsstunden möglich.

Ballett / Balletvorschule

Alter / TarifTarif mit Arbeitsstundenohne Arbeitsstunden
Kinder / Jung. – 17 Jahre** 30 EUR
ab 18 Jahre**30 EUR43 EUR

Mit diesem Betrag können zusätzlich auch Angebote aus dem Turniersport Standard / Latein und Breitensport besucht werden, es fällt ein Sektionszuschlag an (siehe unten).

Sonstige

passive Mitglieder (ohne Arbeitsstunden)
Keine Teilnahme an Gruppen oder freiem Training
8 EUR

* Ein Ausbildungsnachweis ist vorzulegen.

** Stichtag für die Altergrenze ist der 1.1. eines Jahres. Beispiel: Wer am 1.1. noch 13. Jahre alt ist, zahlt das ganze Jahr den Kinderbeitrag (“unter 14 Jahre”), auch wenn er noch im Januar 14 Jahre alt wird.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

Eintrittsgebühr

Bei Eintritt ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € zu entrichten.

Kündigungen

Der Austritt kann nur zum 30.06 oder 31.12 des Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens bis zum 15.05 (Kündigung zum 30.06) bzw. 15.11 (Kündigung zum 31.12) schriftlich erklärt werden.
Eine kurze eMail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de ist ausreichend, wir bestätigen diese dann umgehend.

Beitragsgruppenwechsel

Ein Wechsel der Beitragsgruppe ist mit einer Frist von 2 Wochen zum 1. eines Monats möglich. D.h. ein Wechsel vom Breitensport zum Turniersport ist zum 1. eines jedes Monats möglich. Dies gilt auch für den Wechsel in die passive Mitgliedschaft.
Ein Wechsel des Tarif ohne Arbeitsstunden zu einem mit Arbeiststunden und umgekehrt ist nur zum 1.1. / 1.7 möglich.
Mitglieder können bei Angeboten in einer anderen Beitragsgruppe (z.B. einem Turniertraining) ebenfalls bis zu vier Wochen (zeitlich am Stück) schnuppern. Danach ist der Verwaltung ggf. anzuzeigen, dass die Beitragsgruppe gewechselt werden muss.
Wechsel von Gruppen bzw. der Besuch weiterer Gruppen innerhalb einer Beitragsgruppe / Sektion müssen der Verwaltung nicht angezeigt werden. Dies wird über die Teilnehmerlisten automatisch zugeordnet.

Mehr Details:

Wenn versäumt wird den Beitragsgruppenwechsel anzuzeigen, wird ggf. anhand der Teilnehmerliste rückwirkend die Beitragsgruppe umgestellt. Dies kann zu Nachforderungen führen.

Sektionsbeitrag (Tarif Erwachsene)

Unserer Angebote, sind in Sektionen eingeteilt:

  • Standard & Latein (Breitensport / Turniersport / Formation)
  • Rock’n’Roll & Boogie/Woogie (Breitensport / Turniersport)
  • Salsa & Zouk & Bachata
  • Ballett

Von Erwachsenen Mitgliedern (die nicht in Ausbildung sind), die ein Vielzahl von Angeboten in unterschiedlichen Bereichen (Sektionen) besuchen, erheben wir einen erhöhten Beitrag von 7 Euro.

Mitglieder, die Angebote in mehr als einer Sektion besuchen, müssen einen zusätzlichen monatlichen Sektionsbeitrag entrichten. Der Sektionsbeitrag wird nur einmal erhoben, d.h. beim Besuch von Angeboten in drei Sektionen wird dieser totzdem nur einmal erhoben. Die Sektionszuordnung findet sich in der jeweiligen Gruppenbeschreibung. Gruppen, die keiner Sektion zugeordnet sind (sektionsfrei), werden bei der Sektionsberechnung nicht berücksichtigt.

Details:
Da der Sektionsbeitrag an die Gruppenzugehörigkeit gebunden ist, finden auch die entsprechenden Kündigungsfristen/Wechselfristen hier ihre Anwendung.

Arbeitsstunden

Jedes nicht passive Mitglied zwischen 14 und 60 Jahren (Stichtag 1.1. des Jahres) hat 8 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten. Für jede nicht erbrachte Stunde ist am Ende des Jahres ein Kostenbeitrag von 20 € fällig.
Neumitglieder müssen pro Monatszugehörigkeit anteilige Arbeitsstunden ableisten.

Die Arbeitsstunden können auch in Vertretung von einem anderen Mitglied oder Anhörigen (Eltern, etc.) erbracht werden. Eine Vertretung/Übertragung ist entweder auf der Arbeitsstundenkarte oder in der MGVO bereits anzugeben oder der Verwaltung innerhalb von 4 Wochen per Mail mitzuteilen. Eine spätere Übertragung ist nicht mehr möglich.

Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzleistung von 20 EUR pro nicht geleistete Stunde an den Verein zu zahlen. Die Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt mit dem ersten Beitragseinzug des Folgejahres.

Details:
Der Arbeitsstundenwert wird bei unterjährigem Eintritt / Austritt ggf. kaufmänsich gerundet.

Eine Mitnahme der Arbeitsstunden ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Ausnahme: Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Silvesterball) kann das Mitglied ggf. wählen ob die Stunden im alten Jahr oder im neuen Jahr verbucht werden.

Die Stichtagsregelung bedeutet im Detail, das alle Mitglieder, die am 1.1. des Jahres 14 Jahre alt sind, in diesem Jahr Arbeitsstunden leisten müssen. Der Betrag wird automatisch auf den Betragssatz mit Arbeitsstunden umgestellt, wenn keine anderslautende Mitteilung vorliegt. Mitglieder, die am 1.1. des Jahres bereits 61 sind, müssen keine Arbeitsstundenmehr leisten. Sie werden ggf. automatisch auf den günstigeren “Beitrag mit Arbeitsstunden” umgestellt (müssen diese aber nicht leisten).

Ermäßigungen / in Ausbildung

Die Ermäßigung wird für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilliges soziales Jahr gewährt, wenn der Tarif dies anbietet (Aktuell bei allen Tarifen außer Ballett).
Damit die Ermäßigung gewährt wird, muss bei Eintritt selbständig ein Ausbildungsnachweis vorgelegt werden (per Mail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de), sonst wird automatisch der Erwachsenbeitrag berechnet. Am Ende des Gültigkeit des jeweiligen Nachweises gilt gleiches, es ist umgehend ein neuer Nachweis zu erbringen. Hierbei wird eine Kulanzfrist von 4 Wochen zum Ende der Gültigkeit des alten Nachweises gewährt. Es gibt keine Verpflichtung des Vereins, fehlende Nachweise anzumahnen, bevor die Ermäßigung gestrichen wird. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich! Wenn ein Nachweis verspätet eingereicht gilt die Ermäßigung ab dem 1.1. des nächsten Monats. In Sonderfällen ist auf Antrag (kurze Mail an verwaltung@blau-gold-darmstadt.de) eine abweichende Regelung möglich (längere Krankheit, Uni-Wechsel).

Kostenfreies Probetraining

Für Interessierte, die bei uns noch nicht Mitglied sind, bieten wir zum Kennenlernen unseres Tanzangebotes (mit Ausnahme von Kursen und Workshops), bis zu 4 Wochen kostenfreies Probetraing an.

Bitte beachten Sie: Die bis zu 4 Wochen kostenfreies Probetraining stehen nur zeitlich am Stück zur Verfügung (keine zeitliche Aufsplittung möglich) und können von jeder Person nur einmalig in Anspruch genommen werden.

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Mitgliedschaft online beantragen

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung. Mit Absenden des Mitgliedschaftsantrags erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer Daten entsprechend der Datenschutzerklärung einverstanden.

Alle mitgliederbezogenen Daten befinden sich auf den Servern von MGVO. Die Verbindung wird verschlüsselt.

Sonstiges

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird wahlweise quartalsweise, halbjährlich oder jährlich jeweils zu Beginneines Quartals für den gesamten Zahlungszeitraum fällig.
  2. Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Auf Antrag des Mitglieds kann der vertretungsberechtigte Vorstand eine andere Zahlungsweise genehmigen.
  3. Änderungen der Kontonummer und der Bankleitzahl bzw. der International Bank AccountNummer (IBAN) und des Bank Identifier Codes (BIC), den Wechsel des Bankinstituts, sowie dieÄnderung der persönlichen Anschrift sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen oder im Vereinsportal zu ändern.
  4. Kann der Bankeinzug, aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind anfallende Bankgebühren (z.B. Rücklastschriften) durch das Mitglied zu tragen.
  5. Der Vorstand ist ermächtigt, ab der zweiten und jeder weiteren Mahnung in einem Kalenderjahr von dem mit der Beitragszahlung säumigen Mitglied eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR zu verlangen. Das Mitglied ist in diesem Fall zur zusätzlichen Zahlung der Mahngebühr verpflichtet.
  6. Ein Beitragsgruppenwechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe (Turniersport zu Breitensport) ist immer zu Beginn des nächsten Quartals möglich.
  7. Ein Kündigen des Formationssonderbeitrags ist immer zu Beginn des nächsten Quartals möglich.
  8. Berechtigte Mitglieder haben für den Erhalt einer Zugangskarte sowie für Schlüssel zu den Räumlichkeiten des Vereins eine Kaution zu hinterlegen. Zusätzlich wird sowohl für Zugangskarten und Schlüssel eine Leihgebühr pro Jahr als Sonderzahlung durch den Verein erhoben. Die erhobenen Leihgebühren dienen der Finanzierung der verschiedenen Zutrittssysteme.
    Geleistete Kautionen werden nach ordnungsgemäßer Rückgabe Rückerstattet. Als ordnungsgemäß wird die Rückgabe innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsende verstanden. Danach erlischt das Recht der Entleiher auf Rückzahlung der Kaution.
    Kautionen und Gebühren:
    TSZ Alsfelder Straße: Zugangskarte und Schlüssel (Kaution 25 €, Leigebühr pro Jahr 15 €). Waldkolonie: Schlüssel (Kaution 25 €, Leihgebühr pro Jahr 15 €). Bei Verlust des Schlüssels oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe wird für die Waldkolonie darüber hinaus eine Wiederbeschaffungsgebühr für den Austausch des Schlosses der Schließanlage nach Aufwand erhoben, höchstens jedoch 350 € pro Austausch.